Ersatzmitglieder des Personalrats

Rechtliche Grundlagen, Vertretungsfälle und Aufgaben nach dem LPVG Nordrhein-Westfalen

Ob im Fußball oder in der Dienststelle: Der „Ersatzmann“ muss seine Aufgaben, Rechte und Pflichten genau kennen, um den
Anforderungen einer glaubwürdigen und kompetenten Vertretung gerecht zu werden

Immer wenn ein ordentlich gewähltes Personalratsmitglied aus einem triftigen Verhinderungsgrund sein Amt nicht wahrnehmen kann,
kommt das Ersatzmitglied ins Spiel.


Das Personalvertretungsgesetz enthält zahlreiche Bestimmungen, die im Verhinderungsfall eines PR-Mitgliedes zu beachten sind.
In diesem Seminar werden diese Regelungen aufgegriffen und praxisnah umgesetzt.


Das Seminar gibt weiterhin einen Überblick über die verschiedenen Beteiligungsrechte des Personalrats und verdeutlicht damit die
inhaltliche Tragweite bei der Teilnahme an Abstimmungen innerhalb des Gremiums.

 

Inhalte

Stellung des Personalrats in der Dienststelle

Grundlagen der Personalratsarbeit

  • Einführung ins Arbeitsrecht
  • Rechtsquellen und ihr Zusammenspiel
  • Umgang mit Gesetz und Kommentar
  • Handhabung der Gesetze

Grundbegriffe des LPVG

Geschäftsführung des PR

  • Aufgaben des Vorsitzenden/Stellvertreters
  • Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen
  • Einladung zur Sitzung und Tagesordnung
  • Nachrücken von Ersatzmitgliedern
  • Beschlussfähigkeit
  • Rechtssichere Beschlüsse fassen
  • Sitzungen protokollieren
  • Handeln im Rahmen von Beschlüssen
  • Geschäftsordnung des PR

Rahmenbedingungen der PR-Arbeit

  • Wählbarkeit und Wahlberechtigung
  • Freistellung für die PR-Arbeit
  • Arbeitsbefreiung
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • PR-Amt als Ehrenamt
  • Kosten- und Sachaufwand des PR
  • Beendigung der Amtszeit und Rücktritt
  • Kündigungsschutz von PR-Mitgliedern
  • Schulungsanspruch von PR-Mitgliedern

Aufgaben des PR

  • Allgemeine Aufgaben des PR
  • Beispiele aus der Praxis

Beteiligungsrechte des PR im Überblick

Verhältnis PR - Dienststellenleitung

  • Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Dienstvereinbarungen
  • Regelungsabsprachen

Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats

  • Regelmäßige Personalversammlungen
  • Sprechstunde des Personalrats
  • Dienststellenbegehung
  • Schwarzes Brett
  • Zeitungen, Internet und Co.
  • Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit

Erfolgreiche PR-Arbeit organisieren

  • Systematisches Vorgehen als PR
  • Zieldefinitionen im Gremium
  • Arbeitsplanung, Bildungsplanung

Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Seminar-Gebühr incl. Unterkunft, Verpflegung:
690 € zzgl. MwSt.

Schulungsanspruch:
§ 42 (5) und § 40 (1) LPVG NRW

http://www.pr-niedersachsen.de/images/stories/button_ausschreibung.png

   

Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar

 

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